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Hintergrundinfos


Bundesnetzagentur legt neue Regulierungsbedingungen für die "letzte Meile" zur Stellungsnahme vor

28.01.2011

Kurth: "Ex-post-Regulierung der Glasfaser-TAL gibt Planungssicherheit und
ermöglicht neue Breitbandinvestitionen"

Die Bundesnetzagentur hat jetzt eine wichtige Entscheidung für die künftige
Regulierung von Glasfaseranschlüssen getroffen. Zukünftig soll bei neuen
Glasfaser-Teilnehmeranschlussleitungen (Glasfaser-TAL) der Telekom
Deutschland GmbH lediglich eine
Ex-post-Kontrolle vorgenommen werden. Der Entwurf einer entsprechenden
Regulierungsverfügung wurde der
EU-Kommission und den nationalen Regulierungsbehörden der anderen
EU-Mitgliedstaaten zur Stellungnahme übermittelt.

"Die Ex-post-Regulierung der Glasfaser-TAL ist eine Lösung, die den
Interessen aller Beteiligten gerecht wird. Sie schafft Planungssicherheit
für die Telekom Deutschland GmbH, ohne sie unnötig einzuengen. Ihren
Wettbewerbern gibt sie die Gewissheit,
dass sie weder überhöhte Preise noch technische Zugangshemmnisse befürchten
müssen. Die Bundesnetzagentur steht bei Konflikten bereit, um Missbrauch zu
verhindern und im Zweifelsfall faire Konditionen durchzusetzen", erklärte
Matthias Kurth,
Präsident der Bundesnetzagentur.

"Eine Ex-ante-Regulierung wäre zurzeit nicht nur unverhältnismäßig, sie
würde auch praktische Schwierigkeiten aufwerfen, weil wir vorläufig mit
zahlreichen hypothetischen Annahmen zu den Baukosten und den
Risikozuschlägen für die neue Infrastruktur
arbeiten müssten. Die Zahlungsbereitschaft der Verbraucher für höhere
Bandbreiten ist begrenzt. Marktuntersuchungen zeigen, dass die Schmerzgrenze
relativ schnell erreicht wird. Die Konkurrenz der Kabelnetzbetreiber, die
ihre Netze ebenfalls auf
höhere Geschwindigkeiten aufrüsten, tut ein Übriges, um den
Preissetzungsspielraum der Telekom Deutschland GmbH zu begrenzen. Deshalb
rechne ich damit, dass schon die vorhandenen Marktkräfte die Telekom
Deutschland GmbH daran hindern werden,
missbräuchlich überhöhte Zugangspreise festzusetzen, die den Wettbewerbern
keine Luft zum Atmen lassen. Realistische Vorleistungspreise, die eine
ausreichende Marge ermöglichen, liegen auch in ihrem eigenen Interesse, um
das neue Anschlussnetz
möglichst rasch auszulasten", so Kurth weiter.

Ein erster Entscheidungsentwurf war bereits im vergangenen Jahr zur
nationalen Konsultation mit den Marktbeteiligten vorgestellt worden. Dieser
basierte auf der erneuerten Marktdefinition und Marktanalyse der
Präsidentenkammer der Bundesnetzagentur
für den Markt zur "letzten Meile". Die Untersuchung führte zu dem Ergebnis,
dass die Telekom Deutschland GmbH auf diesem Markt nach wie vor über
beträchtliche Marktmacht verfügt. In den Markt wurden erstmals auch
massenmarktfähige reine
Glasfaser-TAL aufgenommen, nachdem die Telekom Deutschland GmbH einen
entsprechenden Ausbau angekündigt hatte.

Für die Glasfaser-TAL sah der ursprünglich konsultierte Entwurf der
Regulierungsverfügung dieselbe Regulierungsintensität wie bei der Kupfer-TAL
vor. Insbesondere war geplant, auch diese Zugangsentgelte der
Vorabgenehmigung zu unterwerfen. Nach
Auswertung der nationalen Konsultation ist nunmehr beabsichtigt, für die
Glasfaser-TAL von einer strengen Ex-ante-Regulierung abzusehen. Diese
Entgelte sollen in der kommenden Regulierungsperiode zunächst der
Ex-post-Kontrolle nach den
Missbrauchsmaßstäben unterliegen.

Für die klassische Kupfer-TAL sieht der nun vorgelegte Entscheidungsentwurf
die Fortsetzung der bisherigen Regulierung vor. Danach bleibt die Telekom
Deutschland GmbH zur Zugangsgewährung zu ihren TAL, zur Kollokation, zur
Zugangsgewährung in ihre
Multifunktionsgehäuse und zu ihren Kabelleerrohren, zur Nichtdiskriminierung
und zur Vorlage der abgeschlossenen TAL-Verträge bei der Bundesnetzagentur
verpflichtet. Die Entgelte für die Zugangsgewährung muss sie sich auch
künftig von der
Bundesnetzagentur nach dem Maßstab der Kosten der effizienten
Leistungsbereitstellung genehmigen lassen.

Die EU-Kommission und die Regulierungsbehörden der anderen
EU-Mitgliedstaaten haben nun Gelegenheit, binnen eines Monats Stellung zu
dem von der Bundesnetzagentur vorgelegten Entscheidungsentwurf zu nehmen.
Die endgültige Regulierungsverfügung kann
daher voraussichtlich Ende Februar/Anfang März 2011 ergehen.

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